Dies gelingt vor allem durch gemeinsames Entscheiden, Mitgestalten und damit Mitverantworten – am besten durch Mitunternehmerschaft. Dieses Ziel kann durch eine passende Rechtsform unterstützt werden, die das Übernehmen oder Übertragen von Eigentumsanteilen im Sinne echter Mitunternehmerschaft erleichtert.
Einstiegsfrage
- Wer sind die Eigentümer*innen, über welche Anteile verfügen sie, welche Rechte, Pflichten und Haftungen folgen daraus?
- Welche Form von Beteiligung von Berührungsgruppen an Entscheidungen, Eigentum und Verantwortung wird gelebt?
Ziel
Das Unternehmen kann bestätigen, dass vor allem den Mitarbeiter*innen, evtl. auch anderen Berührungsgruppen, Möglichkeiten der Beteiligung an Entscheidungen, Eigentum und Verantwortung zur Verfügung stehen.
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Ein GWÖ-Unternehmen…keyboard_arrow_down
- ermöglicht die Teilnahme von Berührungsgruppen an Entscheidungen durch bestmögliche Transparenz über die unternehmerische Tätigkeit und geplante Ziele.
- bereitet relevante Interessensgruppen auf die Übernahme von Miteigentum gezielt vor.
- entwickelt als lernende Organisation gemeinsame Entscheidungsprozesse stetig weiter.
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Berichtsfragenkeyboard_arrow_down
- Wer sind die Eigentümer, über welche Anteile verfügen sie, welche Rechte, Pflichten und Haftungen folgen daraus?
- Welche Form von Mitentscheidung und Eigentumsbeteiligung konnte gefunden werden?
- Wie werden transparente Entscheidungsgrundlagen für alle Eigentümer gesichert und wie wird die neue Gemeinschaft auf diese Aufgaben vorbereitet?
- Wie hat sich die Eigentümerstruktur in den letzten Jahren entwickelt, und wie wird die Veränderung abgesichert?
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Verpflichtende Indikatorenkeyboard_arrow_down
Wie verteilt sich das Eigenkapital prozentual auf:
- Unternehmer
- Führungskräfte
- Mitarbeiter
- Kunden
- Lieferanten
- weiteres Umfeld