Ein zentrales Ziel ist die Fairness gegenüber allen Berührungsgruppen. Ausgaben werden dabei zu „Einkommen“ von Lieferanten, Mitarbeitenden und Gesellschaft.

Bei der Verwendung des verbleibenden Mittelüberschusses stehen der Einsatz für das Weiterbestehen und die Weiterentwicklung des Unternehmens und die Bildung notwendiger Risikorücklagen im Vordergrund. Eine Ausschüttung von Kapitalertrag sollte erst nach ausreichender Zukunftsvorsorge erfolgen.

Einstiegsfrage

  • Welche notwendigen Zukunftsausgaben konnten ermittelt werden und wie weit sind ihre Deckung und zusätzliche Risikovorsorge möglich?
  • Welche Ansprüche stellen die Eigentümer*innen an Kapitalerträge bzw. Privatentnahme mit welcher Begründung?

Ziel

Das Unternehmen kann bestätigen, dass die Verteilung von Geldmitteln fair erfolgt und Standorte/Arbeitsplätze (trotz stabiler Gewinnlage) nicht abgebaut wurden.

  • Ein GWÖ-Unternehmen…
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    • hat Eigentümer, die der Weiterentwicklung des Unternehmens Vorrang vor der Realisierung eigener Kapitalerträge geben.
    • hat Eigentümer mit maßvollen Ansprüchen an Kapitalerträge, die in jedem Fall eine Ausschüttung auf Kosten einer Neuverschuldung vermeiden.
  • Berichtsfragen
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    • Welche notwendigen Zukunftsausgaben konnten ermittelt werden, und wie weit sind ihre Deckung und zusätzliche Risikovorsorge möglich?
    • Welche Ansprüche stellen die Eigentümer an Kapitalerträge mit welcher Begründung?
  • Verpflichtende Indikatoren
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    • Mittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit
    • Gesamtbedarf Zukunftsausgaben
    • getätigte strategische Ausgaben
    • Anlagenzugänge
    • Zuführung zu Rücklagen (nicht entnommener Gewinn)
    • auszuschüttende Kapitalerträge