Die Transformation zu einer ökologisch nachhaltigen Gesellschaft verlangt die Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei allen Investitionen.

Insbesondere die gezielte Umlenkung von Finanzflüssen zu ökologisch stark wirksamen Investitionen. Ebenso können Veranlagungen direkt in sozial-ökologische Projekte oder über Finanzdienstleister erfolgen. Oft gehen die Wirkungen in beide Richtungen, sowohl sozial als auch ökologisch, daher können sie gemeinsam betrachtet werden.

Einstiegsfrage

  • Welche ökologischen Folgewirkungen ziehen wir bei Investitionen ins Anlagevermögen und bei Finanzanlagen in Betracht?
  • Welche Investitionen in eigene Anlagen haben ökologisches Verbesserungspotential?

Ziel

Das Unternehmen kann bestätigen, dass die ökologischen Risiken bei den Anlage-Investitionen und bei Finanzpartner*innen überprüft bzw. evaluiert und Massnahmen gegen schwer wiegende Missstände und ökologisch bedenkliche Ressourcen unternommen werden.

  • Ein GWÖ-Unternehmen…
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    • nimmt in seine Investitionsentscheidungen regelmäßig die Prüfung auf beständige Reduktion des ökologischen Fußabdrucks auf.
    • achtet auch bei Investitionen in immaterielles Vermögen und Finanzanlagen auf mögliche sozial-ökologische Auswirkungen.
    • veranlagt überschüssige Finanzmittel mit Ausnahme einer Liquiditätsreserve in sozial-ökologische Projekte.
  • Berichtsfragen
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    • Welche Investitionen in eigene Anlagen haben ökologisches Verbesserungspotenzial?
    • Welche Mittel werden für die Realisierung benötigt und welche Förderprogramme können genutzt werden?
    • Welche Investitionen wurden/werden konkret vorgenommenen?
    • In welchem Ausmaß beteiligt sich das Unternehmen an Finanzierungsformen sozialökologischer Projekte?
  • Verpflichtende Indikatoren
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    • Investitionsplan inkl. ökologischer Sanierungsbedarf
    • Realisierung der ökologischen Investitionen
    • Finanzierte Projekte
    • Fondsveranlagungen